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Der direkte Draht zur Staatsregierung

Willkommen!



Das Bayerische Landesamt für Steuern warnt vor „falschen“ Finanzbeamten

Trickbetrüger geben sich derzeit als Finanzbeamte aus.

In den vergangenen Tagen wurden Fälle bekannt, in denen sich Betrüger in Telefonanrufen als Finanzbeamte ausgeben und persönliche Daten in Erfahrung bringen wollen. In Einzelfällen suchten die Betrüger als falsche „Finanzbeamte“ Personen auch zu Hause auf.

Das Bayerische Landesamt für Steuern rät deswegen zur Vorsicht!

Betriebsprüfungen des Finanzamtes finden nur nach vorheriger schriftlicher Ankündigung statt. Wenn „echte“ Finanzbeamte unangekündigt erscheinen (Steuerfahndung, Vollziehungsbeamte, Kassennachschau, o.ä.), müssen sie sich mit einem Dienstausweis legitimieren. Bei Zweifeln an der Echtheit sollten sich betroffene Bürgerinnen und Bürger umgehend beim zuständigen Finanzamt melden und sich rückversichern.

Vereine und Stiftungen: Steuernummernvergabe für Fördermittelbeantragung

Für die Auszahlung von öffentlichen Geldern wird eine Steuernummer der empfangenden Körperschaft verlangt. Kleinere Vereine und Stiftungen, die nicht bereits wegen der Förderung steuerbegünstigter Zwecke anerkannt sind, werden jedoch bislang oftmals nicht steuerlich bei den Finanzämtern geführt und besitzen daher keine Steuernummer.

Vereine und Stiftungen, die nunmehr eine Steuernummer hierfür benötigen, finden unter Steuerinfos / Zielgruppen / Vereine weitere Informationen zum weiteren Vorgehen.

Betrugsversuche im Namen von ELSTER

Aktuell versuchen Betrüger per E-Mail oder mit gefälschten Webseiten mit ELSTER-Bezug an Informationen von Bürgerinnen und Bürgern zu gelangen.

Sie versenden E-Mails mit Titeln wie "Letztmalige Aufforderung - Steuerrestbetrag aus dem Jahre 2022" im Namen von ELSTER oder lotsen Bürgerinnen und Bürger auf gefälschte Webseiten mit ELSTER-Bezug.

Wir warnen ausdrücklich davor, auf diese Betrugs-E-Mail zu reagieren bzw. die Links in der E-Mail zu öffnen. Auch Webseiten mit ELSTER-Bezug sollten nur mit äußerster Vorsicht besucht werden.

Weitere Informationen zu Betrugs-E-Mails erhalten Sie auf der ELSTER-Seite Sicherheit.

Anfragen zum Bearbeitungsstand eingereichter Erklärungen

Gegenwärtig gehen vermehrt Anfragen zum Bearbeitungsstand von eingereichten Anträgen, wie bspw. Einkommen- oder Grundsteuererklärungen, bei den Finanzämtern ein.Die Finanzämter sind sich ihrer Verpflichtung als Dienstleister für die Steuerbürgerinnen und -bürger bewusst und haben das Ziel, dieser Anforderung gerecht zu werden. Dazu gehört auch eine zeitnahe Bearbeitung der Steuerfälle nach Maßgabe der Steuergesetze.

Die jeweilige Bearbeitungsdauer eines Antrags wird von vielen Faktoren beeinflusst. Hierzu zählen unter anderem auch die aktuellen Gegebenheiten vor Ort (z.B. akuter Arbeitsanfall, notwendige Rückfragen bei Steuerpflichtigen, etc.).

Die Beantwortung von Rückfragen zu einzelnen Anträgen ist für die Finanzämter zeitintensiv. Um eine kontinuierliche und schnellstmögliche Bearbeitung sicherzustellen, wird daher gebeten, von Anfragen nach dem Bearbeitungsstand bzw. nach einer Eingangsbestätigung des jeweiligen Antrags möglichst abzusehen.

Aktuelle Informationen zur Grundsteuer-Reform in Bayern

Alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken (z.B. einem Einfamilienhaus, einer Eigentumswohnung oder eines Gewerbegrundstücks) und Betrieben der Land- und Forstwirtschaft konnten zwischen dem 1. Juli und dem 30. April 2023 die Grundsteuererklärung in Bayern fristgemäß abgeben.

Informationen zum Erinnerungsschreiben

Ausführliche Informationen zum Erinnerungsschreiben finden Sie unter https://www.grundsteuer.bayern.de

Bayernatlas Grundsteuer

Zum 30.11.2023 ist der kostenlose Abruf der Grundstücksdaten ausgelaufen. In der Zeit vom 01.12.2023 bis zum 31.12.2023 konnte bei der Bayerischen Vermessungsverwaltung der Datenbestand zum Stichtag 01.01.2022 kostenpflichtig angefordert werden.
Nach dem 31.12.2023 sind nur noch tagesaktuelle Datenstände verfügbar.

Informations-Hotline zur Grundsteuer

Die Informations-Hotline zur Grundsteuer (Tel.: 089/30 70 00 77) steht Ihnen zu den hier aufgeführten Zeiten zur Verfügung

  • Mo, Di, Mi, Do: 08:00 – 17:00 Uhr
  • Fr: 08:00 – 13:00 Uhr.
  • Bei Fragen können Sie sich jederzeit schriftlich oder elektronisch (per Brief, Portal Mein Elster) an Ihr zuständiges Finanzamt wenden. Weitere Infos zur Grundsteuer-Reform in Bayern finden Sie außerdem unter https://www.grundsteuer.bayern.de.

Das Bayerische Landesamt für Steuern warnt vor Textnachrichten per SMS mit vermeintlichen Steuerforderungen

Das Bayerische Landesamt für Steuern rät zur Vorsicht! Aktuell erhalten Bürgerinnen und Bürger vermehrt Textnachrichten, in denen ein vermeintlich ausstehender Betrag vom Finanzamt angemahnt wird. Gedroht wird mit der Pfändung des Hausrats durch den Gerichtsvollzieher. Die Betrüger fordern, den noch offenen Betrag sofort per Echtzeit-Überweisung zu zahlen.

Die Steuerverwaltung fordert niemals Informationen zu Bankdaten per SMS an. Mitteilungen über Nachzahlungen werden von den Finanzämtern zudem ausschließlich per Post beziehungsweise per ELSTER übermittelt. Das Bayerische Landesamt für Steuern rät daher, solche Textnachrichten sofort zu löschen. Zudem sollten niemals Links angeklickt werden, bei denen nicht sicher ist, ob diese aus einer vertrauenswürdigen Quelle stammen. Geben Sie insbesondere in solchen Fällen niemals persönliche Daten an.

Wichtiger Hinweis zur Energiepreispauschale für Rentnerinnen und Rentner in der Einkommensteuererklärung 2022

Haben Sie als Rentnerin oder Rentner die Energiepreispauschale für Rentenbeziehende im Dezember 2022 durch

  • den Renten Service der Deutschen Post AG oder
  • die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See oder
  • die landwirtschaftliche Alterskasse erhalten,

ist der ausgezahlte Betrag ausnahmsweise nicht in der Einkommensteuererklärung für 2022 anzugeben. Ihr Finanzamt erhält automatisch eine elektronische Mitteilung über die Auszahlung und wird diese Energiepreispauschale von Amts wegen bei der Einkommensteuer-Festsetzung für das Jahr 2022 berücksichtigen.

Härtefallhilfen für nicht leitungsgebundene Energieträger wie z.B. Heizöl, Pellets, Flüssiggas

Aktuelle Informationen zu Härtefallhilfen / Energie erhalten Sie auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales:https://www.stmas.bayern.de/energiekrise/

Themaseite Coronavirus

Informationen und Formulare zur steuerlichen Entlastung für die Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie

Häufig nachgefragt

  • Informationen zur steuerlichen Identifikationsnummer (IdNr)
  • Wichtiger Hinweis: ElsterFormular nur noch bis 2019
  • Neues aus der Steuerverwaltung und dem Steuerrecht
  • Telefondurchwahlnummern Ihrer Ansprechpartner/innen im Finanzamt
  • Informationen zur elektronischen Steuererklärung
  • Vordrucke für die Steuererklärung und andere steuerliche Angelegenheiten
  • Bankverbindung: Die IBAN und BIC unserer Konten für das SEPA-Verfahren
  • Programme zur Steuerberechnung
  • Telefon- und E-Mailservices der Steuerverwaltung
  • Ausbildung in der Steuerverwaltung

Aktuelle Themen

Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten

  • Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten; Verlängerung des zeitlichen Anwendungsbereichs der BMF-Schreiben vom 17. März 2022 (IV C 4 - S 2223/19/10003 :013), vom 7. Juni 2022 (IV C 4 - S 2223/19/10003 :017) und vom 13. März 2023 (III C 2 - S 7500/22/10005: 005)
    Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 24.10.2023
    (PDF,27KB)
  • Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten; Ergänzung des BMF-Schreibens vom 17. März 2022 (IV C 4 - S 2223/19/10003 :013) um lohnsteuerliche Unterstützungsleistungen
    Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 07.06.2022
    (PDF,253KB)
  • Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten
    Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 17.03.2022
    (PDF,267KB)

Berücksichtigung der gestiegenen Energiekosten als Folge des Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine

  • Berücksichtigung der gestiegenen Energiekosten als Folge des Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine
    Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 05.10.2022
    (PDF,2Seiten,273KB)
  • Gewerbesteuerlichen Maßnahmen zur Berücksichtigung der gestiegenen Energiekosten als Folge des Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine
    Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 20.10.2022
    (PDF,2Seiten,18KB)

Steuerliche Hilfsmaßnahmen für die Opfer der Flutkatastrophe vom Juni/Juli 2021

  • Steuerliche Erleichterungen bei der Beseitigung der Hochwasserschäden
    Information des Bundesfinanzministeriums vom 23.07.2021
  • Umsatzsteuer; Billigkeitsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Flutkatastrophe vom Juli 2021
    Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 23.07.2021
    (PDF,3Seiten,195KB)
  • Anleitung für durch die Flutkatastrophe betroffene Unternehmen zur Herabsetzung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung
    (PDF,2Seiten,274KB)
  • Füracker: Verlängerung der Steuererklärungsfristen für von Unwetter Betroffene
    Pressemitteilung des StMFH vom 04.08.2021
  • Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung von Schäden in Bayern durch Unwetter mit Hochwasser Ende Juni und im Juli des Jahres 2021
    Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat vom 30.12.2021
    (PDF,222KB)
  • Füracker: Steuerliche Erleichterungen für Betroffene verlängert
    Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat vom 05.01.2022



Weitere Themen

  • Das ändert sich 2024
    Information des Bundesfinanzministeriums
  • Elektromobilität - Besteuerung von Prämien aus der Treibhausgasminderungs-Quote
  • Anwendungsfragen zur Verlängerung der Steuererklärungsfristen und der zinsfreien Karenzzeiten durch das Gesetz vom 25. Juni 2021 (BGBl. I S. 2035)
    Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 20.07.2021
  • Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (Steuerklasse II) - Hinweis zur Antragstellung
  • Photovoltaikanlagen
    Steuerliche Hinweise für Betreiber
  • Sprachregelung zur Anhebung der Pauschbeträge für Menschen mit Behinderung
    (PDF,3Seiten,48KB)
  • Neue Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden (§ 35c EStG) ab 2020
    Information des Bayerischen Landesamts für Steuern
  • Existenzgründung
    Informationen, Formulare und Links
  • Gesetz zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr
    Informationen und Anwendungsschreiben
  • Arbeit während der Ferien und/oder neben dem Studium
    Kleiner Wegweiser zur Steuererstattung
  • Alterseinkünfte-Rechner
    Onlineberechnung der Einkommensteuer unter besonderer Berücksichtigung der für Seniorinnen und Senioren bedeutsamen Sachverhalte, insbesondere der persönlichen Freibeträge bei Renten und Pensionen
  • Verein und Ehrenamt
    Informationen, Merkblätter, Formulare und Links
  • Steuerliche Hilfsmaßnahmen nach Naturkatastrophen
    Informationen für Geschädigte und Spender

Zu den Zusatzinfos am rechten Rand

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Author: Ray Christiansen

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Name: Ray Christiansen

Birthday: 1998-05-04

Address: Apt. 814 34339 Sauer Islands, Hirtheville, GA 02446-8771

Phone: +337636892828

Job: Lead Hospitality Designer

Hobby: Urban exploration, Tai chi, Lockpicking, Fashion, Gunsmithing, Pottery, Geocaching

Introduction: My name is Ray Christiansen, I am a fair, good, cute, gentle, vast, glamorous, excited person who loves writing and wants to share my knowledge and understanding with you.